Bafa-Fördergeld - Zuschuss für Energiesparer
Es gibt die Möglichkeit Fördergelder für Einzelbaumaßnahmen sowie Einzelmaßnahmenkombination, z.B. die Erneuerung der Fenster und Außentüre sowie sommerlicher Wärmeschutz (Rollläden und Außenjalousien mit passender Steuerung) zu beantragen. (Auch für Eigentumswohnungen und Mietshäuser)
Voraussetzung für die Antragsstellung ist ein Mindestrechnungsbetrag von 2000,00 Euro.
Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 30.000,00 Euro pro Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt 15%.
Bei einem Sanierungsfahrplan werden bis zu 60.000,00 Euro pro Wohneinheit gefördert mit 20% Zuschuss.
Der Antrag wird über einen Energieberater Ihrer Wahl gestellt. Ein Energieberater ist daher für den Förderantrag verpflichtend. Die Kosten für den Energieberater werden ebenfalls mit 50% gefördert.
Fenster und Balkontüren müssen einen Mindest-Uw-Wert von 0,95W/m2K (3-fach Wärmeschutzisolierglas) aufweisen. Hauseingangstüren müssen einen Mindes-Ud-Wert von 1,3W/m2K aufweisen.